Statuten

Art. 1

Unter dem Namen Neutraler Quartierverein St. Alban-Gellert besteht ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

Art. 2

Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung der Allgemeininteressen des St. Alban-/Gellertquartiers, insbesondere durch seine Erhaltung als Wohnquartier.

Art. 3

Mitglied des Quartiervereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die im St. Alban-/Gellertquartier Wohnsitz hat oder daselbst eine Liegenschaft oder ein Baurecht besitzt. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen, der Austritt nur auf Jahresende.

Art. 4

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Kontrollstelle
Art. 5

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf drei Jahre einen Vorstand von 10-20 Mitgliedern und zwei Rechnungsrevisoren als Kontrollstelle. Die Mitgliederversammlung setzt die Jahresbeiträge fest und nimmt jährlich einen Bericht des Vorstandes über seine Tätigkeit und die Jahresrechnung entgegen. Sie setzt die Richtlinien für die Vereinstätigkeit fest und beschliesst über Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins.

Art. 6

Der Vorstand ist das leitende und ausführende Organ. Er ist für alle Fragen zuständig, die nicht durch Statuten oder Gesetz der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand konstituiert sich selbst und bezeichnet diejenigen Mitglieder, die für den Verein je zu zweien die Unterschrift führen.

Art. 7

Die finanziellen Mittel des Vereins werden beschafft durch die Jahresbeiträge der Mitglieder und durch freiwillige Beiträge. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Also beschlossen in der Gründungsversammlung vom 11. Juli 1958 (bereinigt 1981)